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Konsens bei der Durchsetzung des neuen Fahrtenschreibers

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Fahrzeuge mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber (G1) im internationalen Verkehr mit einem intelligenten Fahrtenschreiber 2 ausgestattet sein. Auf der letzten Sitzung des „Ausschusses für Straßenverkehr“ wurde vereinbart, eine zweimonatige „pädagogische Lernphase“ einzurichten.

Diese Schonfrist bedeutet, dass sich die Durchsetzungsbehörden im Januar und Februar 2025 hauptsächlich darauf konzentrieren werden, das Bewusstsein für diese Verpflichtung zu schärfen, anstatt direkt Geldbußen gegen Beförderungsunternehmen zu verhängen, die die Nachrüstung noch nicht abgeschlossen haben.

Diese Lernphase gilt nicht für den nächsten Stichtag, den 19. August 2025, an dem Fahrzeuge mit smart tacho 1 für den internationalen Verkehr umgerüstet werden müssen. Die Europäische Kommission reagiert damit auf die Bedenken der Mitgliedstaaten, die Probleme mit der verpflichtenden Nachrüstung des digitalen Fahrtenschreibers (G1) haben.

Den Spediteuren wird empfohlen, die Nachrüstung so bald wie möglich vorzunehmen, um Geldbußen nach Ablauf dieser Frist zu vermeiden. Darüber hinaus wird der Kontrollzeitraum für Fahrer ab dem 1. Januar 2025 von 28 auf 56 Tage verlängert, was bedeutet, dass sie bei Straßenkontrollen über einen längeren Zeitraum Daten vorlegen müssen.

Der nächste wichtige Termin ist der 19. August. Fahrzeuge, die mit einem smart tacho 1 ausgestattet sind, müssen bis zu diesem Datum mit einem smart tacho 2 ausgestattet werden, um den Vorschriften für den internationalen Verkehr zu entsprechen. Verwenden Sie die Schaltfläche unten, um unser Angebot für den digitalen Fahrtenschreiber der 2. Generation zu sehen!